Allgemeine Geschäftsbedingungen der Linke GbR 

 

Linke GbR
Martin Linke und Mathis Linke
Haus- & Gartenservice
Charles-Roß-Weg 24
24601 Ruhwinkel
nachfolgend: Auftragnehmer


1. Geltungsbereich und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer, und ihren Geschäftsbeziehungen gegenüber Verbrauchern, Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Linke GbR bietet Leistungen in den Bereichen Gartenservice, Reinigungsdienst und Hausmeisterservice an. Alle Angebote und Leistungen werden individuell auf die Wünsche und Anforderungen des Auftraggebers abgestimmt. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.


2. Vertragsschluss
Möchte der Auftraggeber Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen, stellt er zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet oder eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhält. Ein Vertrag kommt auch durch die Annahme eines mündlichen oder schriftlichen Angebots der Linke GbR zustande. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wird ein gesonderter Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der die konkreten Leistungen, Intervalle sowie die vertraglichen Bedingungen regelt.


3. Ausführung der Leistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen gewährleistet ist. Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist. Jegliche Betreiberverantwortung verbleibt beim Auftraggeber. Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass die erforderliche Baufreiheit sowie der Zugang zu den Arbeitsbereichen gewährleistet sind.


4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang und werden dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen und vereinbarte Jahrespauschalen mit monatlichen Teilbeträgen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Diese betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte und für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.


5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Für Leistungen mit regelmäßigem Intervall – insbesondere Dauerpflege, Rasenmähen, Unterhaltsreinigung sowie private Reinigung und Haushaltsservice – wird ein Dienstleistungsvertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten geschlossen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung während der Mindestlaufzeit ist nur aus wichtigem Grund möglich. Einzelaufträge (z.B. einmalige Reinigungen oder Gartenarbeiten) unterliegen keiner Mindestlaufzeit und können jederzeit vor Ausführung storniert werden, sofern die Stornierung spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Erfolgt die Stornierung eines Einzelauftrags kurzfristiger, behält sich der Auftragnehmer vor, bis zu 50% des vereinbarten Preises als Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


6. Kostenregelung bei Vertragsbeendigung
Wird eine Jahrespauschale vereinbart, die auf 12 gleichbleibende Monatsraten umgelegt wird, basiert die Kalkulation auf der Erbringung der vereinbarten Leistungen über ein vollständiges Vertragsjahr. Endet der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraums, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen nachträglich auf Grundlage der Einzelkalkulation abzurechnen. Ein sich daraus ergebender Differenzbetrag ist vom Auftraggeber auszugleichen. Sofern die bis zum Vertragsende gezahlten Beträge die erbrachten Leistungen übersteigen, erfolgt keine Rückerstattung, da es sich um eine pauschalierte Vergütung handelt.


7. Wetterbedingte Einschränkungen
Arbeiten im Außenbereich sind witterungsabhängig und können nur bei geeigneten Wetterbedingungen durchgeführt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, vereinbarte Termine kurzfristig zu verschieben, wenn Witterungsbedingungen wie starke Regenfälle, Frost, Schnee, Sturm oder extreme Hitze eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung der Arbeiten nicht zulassen. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin vorschlagen. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsstrafen aufgrund verzögerter Ausführung. Bereits begonnene Arbeiten, die aufgrund plötzlich einsetzender Witterungsbedingungen unterbrochen werden müssen, werden zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Eine zusätzliche Anfahrtspauschale wird in diesem Fall nicht berechnet.


8. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat das Recht auf Nachbesserung, sofern eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Die Nachbesserung erfolgt kostenfrei. Einbehalte, Kürzungen oder Abzüge von der vereinbarten Vergütung sind ausgeschlossen, solange dem Auftragnehmer keine Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie unberechtigt verweigert, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.


9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und in diesem Fall beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung besteht insbesondere nicht für: Vorschäden an Pflanzen, Gegenständen oder Oberflächen; Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers oder Dritter entstehen; witterungsbedingte Verzögerungen oder daraus resultierende Folgeschäden. Soweit Sachschäden durch den Auftragnehmer verursacht werden und durch eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind, erfolgt die Regulierung im Rahmen und Umfang des Versicherungsschutzes. Ein Schadensfall entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Offensichtliche Schäden sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


10. Preisanpassung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vereinbarte Vergütung anzupassen, sofern sich Kostenfaktoren, die der Preisgestaltung zugrunde liegen (z. B. Lohnkosten, Materialkosten, Energiepreise, Entsorgungsgebühren oder gesetzliche Abgaben), nachweislich erhöhen. Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. In der Mitteilung sind der Umfang und der Zeitpunkt der Preisanpassung darzustellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.


11. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmer einzusetzen, sofern dies aus personellen, organisatorischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Leistung andernfalls nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden könnte. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Auftragnehmer bleibt in vollem Umfang alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Sämtliche Rechte, Pflichten, Haftungs-, Gewährleistungs- und Nachbesserungsansprüche aus diesem Vertrag bestehen ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer. Forderungen oder Ansprüche gegenüber eingesetzten Subunternehmern können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht erbringen und die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten.


12. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren – auch nach Vertragsende. Dazu zählen insbesondere: Persönliche und familiäre Informationen der Auftraggeber, Daten Dritter (z. B. Kinder, Mitbewohner, Kunden, Mitarbeiter etc.), Informationen über die Wohn- oder Geschäftsräume, Passwörter, Codes, Alarmsysteme, Zugangsinformationen, Jegliche Unterlagen oder Dokumente, die offen oder zugänglich herumliegen. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist ausgeschlossen. Fotos, Notizen oder Videos innerhalb der Räume dürfen nur mit vorheriger Zustimmung gemacht oder weitergegeben werden.


13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.


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